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Ist Prostitution in Deutschland legal? Alles über die rechtliche Situation

In Deutschland hat sich Prostitution längst zu einem Teil des öffentlichen Lebens entwickelt. In nahezu jeder größeren Stadt existiert ein Rotlichtviertel, in dem Prostituierte offen ihrer Arbeit nachgehen. Die Hamburger Reeperbahn und das Frankfurter Bahnhofsviertel sind nur zwei prominente Beispiele dafür. Doch wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Situation aus? Ist Prostitution in Deutschland wirklich legal? In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit den Fakten zur rechtlichen Situation auseinandersetzen und Ihnen alle relevanten Informationen liefern.

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Die rechtliche Lage seit dem Prostituiertengesetz von 2001

Seit dem Prostituiertengesetz von 2001 gilt das Anbieten sexueller Dienstleistungen gegen Bezahlung nicht mehr als sittenwidrig. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um Prostituierte vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Es ermöglichte ihnen, ihr Gewerbe offiziell anzumelden, eine Krankenversicherung abzuschließen und ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Das Gesetz stellte Prostituierte auf eine rechtliche Ebene mit Freiberuflern und Selbständigen. Dadurch erhielten sie die Möglichkeit, das Honorar für ihre Dienstleistungen einzuklagen und Anzeige gegen einen Freier zu erstatten, der sie gegen ihren Willen behandelt hatte.

Obwohl Prostitution in Deutschland seit 2001 nicht mehr als sittenwidrig gilt, existieren dennoch verschiedene Beschränkungen und Verbote. Zum Beispiel ist die Ausübung der Prostitution und die Inanspruchnahme der Dienste von Prostituierten nur Personen über 18 Jahren gestattet, gemäß dem Jugendschutzgesetz. Darüber hinaus sind Zwangsprostitution und Menschenhandel weiterhin strikt verboten. Diese Straftaten umfassen alle Handlungen, bei denen Menschen gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Frauen, Mädchen und sogar Kinder nach Deutschland verschleppt werden, um in der Prostitution ausgebeutet zu werden. Diese Form des Menschenhandels wird als Kapitalverbrechen betrachtet und mit langjährigen Freiheitsstrafen geahndet.

Darüber hinaus ist die Ausübung der Prostitution nicht überall in Deutschland erlaubt. In Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern ist sie grundsätzlich verboten. Auch in vielen Großstädten gibt es sogenannte Sperrbezirke, in denen die Prostitution untersagt ist. Andere Städte haben spezielle Zonen in ihren Bebauungsplänen festgelegt, in denen Bordelle, Laufhäuser, Saunaclubs, Pornokinos oder Terminwohnungen betrieben werden dürfen. Diese Zonen befinden sich oft in Industriegebieten oder in Bereichen mit gemischter Nutzung. Hingegen ist Prostitution in reinen Wohngebieten fast immer verboten, ebenso wie in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen sozialen Einrichtungen.

Das Prostituiertengesetz von 2001 hatte das Ziel, die Rechtsstellung der Prostituierten zu verbessern und sie vor Ausbeutung zu schützen. Allerdings führte es zu unerwünschten Folgen. Deutschland wurde zu einem Anziehungspunkt für Prostituierte aus aller Welt. Die Zahl der Prostituierten stieg rapide an, und Umfragen in Laufhäusern und Bordellen zeigten, dass etwa zwei Drittel der dort arbeitenden Frauen aus dem Ausland stammten. Viele dieser Frauen waren schutzlos, da sie keine Sprachkenntnisse hatten und ihre Rechte und die gesetzliche Lage nicht kannten. Zuhälter, Bordellbetreiber und Freier konnten von dieser Situation profitieren.

Die Probleme in der aktuellen Situation

Prostitution wird als Handel mit Sex als Ware betrachtet und unterliegt den Regeln des Marktes. Das gestiegene Angebot an Prostituierten führte zu sinkenden Preisen. Heutzutage werden in manchen Bereichen bereits sexuelle Dienstleistungen für 25 Euro oder weniger angeboten. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass Freier mehr Einfluss auf die Bedingungen haben und vermehrt Forderungen stellen, die vor einigen Jahren undenkbar waren. Einige Freier verlangen zum Beispiel Sex ohne Kondom, während sich Prostituierte dazu gezwungen sehen, diesen Forderungen nachzukommen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Darüber hinaus suchen manche Freier spezielle sexuelle Fantasien, die sie mit einer festen Partnerin nicht ausleben könnten. Aus diesem Grund wenden sie sich an Prostituierte, die bereit sind, diese Fantasien zu erfüllen.

Das Prostituiertenschutzgesetz von 2017

Um die Missstände in der Prostitution zu bekämpfen, wurde am 1. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz eingeführt. Dieses Gesetz verpflichtet alle Freier zur Verwendung von Kondomen. Flatrate-Sex, Gruppensex und Gangbangs gegen Bezahlung wurden ebenfalls verboten. Prostituierte müssen ihr Gewerbe offiziell anmelden, und Bordelle, Laufhäuser und Saunaclubs unterliegen einer besonderen Genehmigungspflicht. Regelmäßige Kontrollen zielen darauf ab, Zwangsprostitution, Schwarzarbeit sowie die Einhaltung von Hygiene- und Gesundheitsvorschriften zu überwachen. Jede Prostituierte ist verpflichtet, einmal jährlich eine kostenlose ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Situation der Prostituierten nach dem neuen Gesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 hat die Lage der Prostituierten keineswegs verbessert. Die sexuelle Bedürfnisse der Menschen sind ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und lassen sich nicht allein durch Gesetze regeln. Die Überwachung der Kondompflicht beispielsweise gestaltet sich äußerst schwierig. Eine lückenlose Überwachung durch Kameras oder ständige Razzien würde Freier und Prostituierte abschrecken. Es wird immer Freier geben, die ungeschützten Sex bevorzugen und bereit sind, mehr zu zahlen. Gleichzeitig werden sich immer Prostituierte finden, die aus finanzieller Notlage oder aus Geldgier auf diese Angebote eingehen. Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung hat ebenfalls nicht den gewünschten Effekt erzielt. Viele Prostituierte arbeiteten zuvor in der Schwarzarbeit, ohne Registrierung. Das neue Gesetz löst bei ihnen die Befürchtung aus, dass sie Steuern zahlen müssen und dadurch noch weniger Einkommen haben als zuvor. Entgegen der weit verbreiteten Meinung verdienen Prostituierte nicht so viel Geld, wie oft angenommen wird. Oftmals haben sie Tage, an denen sie gar keine oder höchstens einen oder zwei Kunden haben. Gleichzeitig entstehen hohe Ausgaben für Kosmetik, Dessous, Friseurbesuche und Abgaben an den Betreiber der Einrichtung oder für die Miete einer Terminwohnung.

Der deutsche Staat versucht, die Prostitution zu reglementieren, um das Wohl der Prostituierten zu schützen. Diese Absicht ist löblich, doch aufgrund der Natur der Prostitution, die auf einem grundlegenden menschlichen Bedürfnis basiert, sind Gesetze allein nicht ausreichend, um die Situation zu verbessern. Viele Prostituierte klagen darüber, dass das neue Gesetz sie nicht schützt, sondern ihnen sogar Nachteile bringt. Es ist wahrscheinlich, dass mehr Frauen illegal der Prostitution nachgehen und dadurch den Willkür der Zuhälter und Freier schutzlos ausgeliefert sind. Diejenigen, die ihre Arbeit nicht anmelden, können jederzeit anonym beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung angezeigt werden. Es ist wichtig, die Situation der Prostituierten weiter zu analysieren und Lösungen zu finden, die ihnen tatsächlich helfen können.